Frühling

einsiedeln
walti einsiedeln
kloster
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
sonneruntergang winter

Fussgängerzone Hauptstrasse

Temporäre Fussgängerzone: Abbruch der Versuchsphase

07.11.2024

Die Umfrage zur Erfolgsbeurteilung ist abgeschlossen und die Auswertung der Fragebogen hat stattgefunden. Knapp 60% der Teilnehmer der Online-Umfrage befürworten die definitive Einführung, dies aber oft in der Erwartung, dass die Gestaltung sowie die Zufahrtskontrolle optimiert wird. Für eine wirkungsvolle Umsetzung wären weitreichende bauliche Massnahmen nötig. So zum Beispiel versenkbare Poller, die nur den Berechtigten die Durchfahrt ermöglichen, sowie Bepflanzungen und Sitzmöglichkeiten, die ein entspanntes Flanieren erlauben. Aufgrund der bevorstehenden Sanierung der Hauptstrasse mit vorgesehener Ausgestaltung als Begegnungszone wären diese Massnahmen lediglich Provisorien und aufgrund dessen nicht wirtschaftlich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrbahn werktags für den Strassenverkehr und das Trottoir für den Fussverkehr freibleiben muss.

Die im Perimeter liegenden Geschäfte, welche an der Umfrage teilnahmen, sprachen sich mit 77% klar gegen eine definitive Einführung der Fussgängerzone aus. Die grosse Mehrheit wünschte einen sofortigen Abbruch. Die spärliche Belebung der Fussgängerzone als Veranstaltungsort, fehlende Umsatz- und Frequenzsteigerungen und kritischen Rückmeldungen der Kundschaft betr. Erreichbarkeit bewirkten, dass die Fussgängerzone für die Geschäfte eher als Belastung, denn als Chance wahrgenommen wurde.

Mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 hat der Bezirksrat den gewonnenen Erkenntnissen Rechnung getragen und den Abbruch der Versuchsphase temporäre Fussgängerzone Hauptstrasse per 30. November 2024 beschlossen. 

Auswertung und Entscheid

20.9.2024

Im Spätherbst 2024 wird der Bezirksrat ein Fazit über das erste halbe Jahr der Versuchsphase ziehen und entscheiden, wie es weitergehen soll. Möglich ist eine definitive Einführung per Mai 2025, eine ordentliche Beendigung der Versuchsphase bis Ende April 2025 ohne Weiterführung sowie ein sofortiger Abbruch der Versuchsphase. Für die Entscheidungsfindung ist der Bezirksrat auf die Rückmeldungen, Meinungen und Inputs aus der Bevölkerung angewiesen. Hierfür gibt es eine öffentliche Umfrage, zu welcher alle Anwohnerinnen und Anwohner der Fussgängerzone, alle Einheimischen sowie Besucherinnen und Besucher eingeladen werden, ihre Erfahrungen mit der temporären Fussgängerzone mitzuteilen. Die betroffenen Geschäfte und Gastrobetrieb an der Hauptstrasse werden mit einem separaten Fragebogen bedient.

Unter allen Einsendungen werden fünf «Einkaufsgutscheine» verlost, welche in vielen Einsiedler Betrieben eingelöst werden können.
  • die Umfrage ist beendet

Versuchsphase temporäre Fussgängerzone Hauptstrasse

10.08.2023

Ausgangslage
Mit Beschluss vom 12. April 2023 hat der Bezirksrat die Umsetzung einer temporären Fussgängerzone auf der Hauptstrasse beschlossen. Am 1. Mai 2024 startet die Versuchsphase für maximal ein Jahr. Dabei wird die Hauptstrasse an den Wochenenden für den motorisierten Verkehr sowie für Fahrräder gesperrt.
 
Perimeter und Dauer
Die temporäre Fussgängerzone umfasst die Hauptstrasse ab Augustiner/Rössli bis Ende der Hauptstrasse am Klosterplatz auf einer Länge von ca. 170 Metern. Jeweils samstags ab 05.00 Uhr bis sonntags um 22.00 Uhr wird in diesem Bereich die Hauptstrasse für den Verkehr gesperrt. Mit dem geltenden Nachtfahrverbot ist die Hauptstrasse somit faktisch von Freitagabend 22.00 Uhr bis Montagmorgen um 05.00 Uhr verkehrsfrei. Am Samstag ist das Befahren der Fussgängerzone bis 10.00 Uhr für Anlieferungen erlaubt. Ebenso können in begründeten Fällen Sonderbewilligungen für das Befahren der Fussgängerzone - ohne Vortrittsrecht - ausgestellt werden (Zufahrt zu privaten Parkplätzen im Perimeter, Hotelankünfte etc.). Der öffentliche Verkehr wird während der Wochenenden via Eisenbahnstrasse/Benzigerstrasse geführt.



 
Feiertage
Bei gesetzlichen Feiertagen an Freitagen oder Montagen wird die Sperrung um die entsprechenden Tage verlängert. Während der Versuchsphase handelt es sich um folgende zusätzliche Feiertage:
    
Montag, 20.05.2024  Pfingstmontag
Freitag, 01.11.2024   Allerheiligen
Montag, 06.01.2025 Heilige Drei Könige
Freitag, 18.04.2025  Karfreitag
Montag, 21.04.2025 Ostermontag
 
An den übrigen Feiertagen gilt das ordentliche Verkehrsregime mit dem Einbahnverkehr.
 
Ziele
  • Lebens- und Aufenthaltsqualität für Einheimische und Touristen erhöhen
  • Dank höheren Fussgängerfrequenzen Wertschöpfung der Geschäfte und Restaurants steigern
      

Mit dem blossen Sperren der Hauptstrasse ist es nicht getan. Während der Versuchsphase soll die Hauptstrasse mit diversen Anlässen belebt werden. Dabei steht der Fokus nicht auf der Schaffung von zusätzlichen Veranstaltungen. Vielmehr sollen bereits bestehende Anlässe an der Hauptstrasse stattfinden. An den anlassfreien Wochenenden können Strassenmusikanten und -künstler/innen für ein besonderes Flair in der Fussgängerzone sorgen.

2024 ist ein besonderes Jahr: Es findet das grosse Welttheater im Jubiläumsjahr statt. Auch in sportlicher Hinsicht sind Grossänlässe wie das Schwyzer Kantonalturnfest, die OL Schweizermeisterschaften und das BikeSide MTB Festival (ehemals Iron Bike) geplant – die verkehrsfreie Hauptstrasse bietet neue Nutzungsmöglichkeiten.
 
Möglichkeiten für Geschäfts- und Gastronomiebetriebe
Während der Betriebszeit der Fussgängerzone soll die Verkehrsfläche als Flanierzone für Fussgänger genutzt werden. Die Trottoirs können von den Geschäften und Gastrobetrieben bis zum Rand für ihre Zwecke gestaltet werden. Sofern dabei öffentlicher Grund benutzt wird, ist eine Nutzungsvereinbarung mit dem Bezirk abzuschliessen.
 
Seit Juni 2023 sind Vertreter des Ressorts Volkswirtschaft im persönlichen Austausch mit den betroffenen Geschäftsinhaber/innen, um deren Inputs, Bedenken etc. abzuholen sowie um die Kriterien für die Bewertung von Erfolg oder Misserfolg der Versuchsphase festzulegen.
 
Kosten
Die Kosten für das Verkehrsgutachten, die Verkehrserhebungen und das entsprechende Monitoring betragen ca. 60'000 Franken.
Signalisation und Verkehrsdienst kosten rund 20'000 Franken.
Die Versuchsphase Fussgängerzone generiert somit Kosten von rund 80'000 Franken, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Demgegenüber steht der volkswirtschaftliche Nutzen, welcher durch die Attraktivitätssteigerung erhofft wird, zudem mehr Lebensqualität für die Einsiedlerinnen und Einsiedler sowie Touristen.
 
Was bisher geschah
01.07.2022  BR-Beschluss: Schaffung einer temporären Fussgängerzone
12.04.2023 BR-Beschluss: Umsetzung der temporären Fussgängerzone ab 1. Mai 2024
13.06.2023   Informationsveranstaltung für betroffene Geschäftsinhaber/innen und Anwohner/innen
19.-29.06.2023 Verkehrserhebung an der Haupt-, Eisenbahn-, Schmieden- und Schwanenstrasse
Ab Juni 2023  Persönliche Gespräche mit Geschäftsinhaber/innen
           
 
Weiteres Vorgehen
  • Bezirksratsbeschluss und anschliessende Publikation der Verkehrsanordnung
  • Bestellung und Installation der Signalisation
  • 4. Mai 2024: Start der Versuchsphase Fussgängerzone Hauptstrasse
  • Während der Versuchsphase: Verkehrsmessung an zwei Wochenenden, um die Auswirkungen auf die anderen Strassen festzuhalten
  • Bis Ende November: Auswertung der Versuchsphase und Erstellung des Berichts
  • Anfang 2025: Entscheid des Bezirksrats über die definitive Einführung bzw. Abbruch der Versuchsphase. Eine definitive Anordnung müsste erneut verfügt und publiziert werden.
 
Und danach?
Eine Ausweitung der Betriebszeiten der Fussgängerzone auf die ganze Woche kommt für das Ressort Volkswirtschaft sowie den Bezirksrat nicht in Frage. Die Zugänge zu den Geschäften und Liegenschaften unter der Woche müssen gewährleistet sein. Vielmehr wird die Einführung einer Begegnungszone angestrebt. Die Begegnungszone ist eine Form der Verkehrsberuhigung, bei welcher die Fussgänger gegenüber dem motorisierten Verkehr vortrittsberechtigt sind und Tempo 20 gilt.
 
Kontakt:
Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung
René Birchler, Projektleiter
Abteilungsleiter Volkswirtschaft Sicherheit
055 418 41 22
$ret8nep(.bf9irx(chj1leu/r@g8ben'zij.rkf0sel&inc3sio7edf#elu$n.k-cho
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
&veb(rwi/alh9tuu/ngm4@bs*ezj4irg#kex5inf#six-edh4elp(n.s3chs

Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
5sce&hug.lvq*err7wax1ltl%unb-g@w%ben-zik1rki.eiu'nsg%iee2dey'lnq9.cf$hp