Frühling

kloster
sonneruntergang winter
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
einsiedeln
walti einsiedeln

Online-Schalter

 A–Z Anlässe und VeranstaltungenArbeitenBauenEinsiedläFeiertage & MärkteInfrastrukturLebenMusikschuleNotfallPolitikRechtssammlungenSchulenSozialesSteuern & ErsatzabgabenTourismusUmwelt & Entsorgung & EnergieWirtschaftWohnenZahlen, Fakten


Ausweise

Identitätskarte
​Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und sich über seine Identität ausweisen. Minderjährige und bevormundete Personen sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. durch die gesetzliche Vertretung zu begleiten. Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Der nicht begleitende Elternteil gibt seine Zustimmung mit nachstehendem Einwilligungsformular schriftlich ab: www.sz.ch/public/upload/assets/9581/Einwilligungsformular.pdf

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
  • Alte Identitätskarte
  • ​Bei Verlust der Identitätskarte ist die Verlustmeldung mitzubringen. Erhältlich bei einem Schweizer Polizeiposten.
  • aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei Kindern ab 7 Jahren ist die Unterschrift bei der Antragsstellung erforderlich

Gültigkeit:
  • Identitätskarte/Pass für Kinder und Jugendliche: 5 Jahre
  • Identitätskarte/Pass für Erwachsene: 10 Jahre

Preis
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 35.00 / Erwachsene CHF 70.00
Identitätskarte Fotomustertafel
Dies ist die externe Seite des Bundes. Auf dieser Seite finden Sie die Fotomustertafel. Dieses Dokument listet die Kriterien für die Annahme von Fotos für den Schweizer Pass und die Identitätskarte auf
Reisepass
Anfang März 2023 wurde die neue Schweizer Identitätskarte eingeführt. Am Ausstellungsverfahren ändert sich nichts. Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zu dem darin eingetragenen Ablaufdatum gültig. Die Gebühren bleiben unverändert.
Reisepass Fotomustertafel
Reisepass Fotomustertafel
Schweizer Pass
Anfang März 2023 wurde die neue Schweizer Identitätskarte eingeführt. Am Ausstellungsverfahren ändert sich nichts. Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zu dem darin eingetragenen Ablaufdatum gültig. Die Gebühren bleiben unverändert.

Einbürgerung

Bürgerrechtsgesetz Eidg. (BüG, SR 141.0)
Hier finden Sie das Bürgerrechtsgesetz
Bürgerrechtsgesetz Kant. (KBüG, SRSZ 110.100)
Hier finden Sie das Kant. Bürgerrechtsgesetz
Bürgerrechtsverordnung Eidg. (BüV, SR 141.01)
Hier finden Sie die Bürgerrechtsverordnung
Bürgerrechtsverordnung Kant. (KBüV, SRSZ 110.111)
Hier finden Sie die Kant. Bürgerrechtsverordnung
Einbürgerung
Formulare können im Bezirk bezogen werden.
Einbürgerungen - Gebührentarif
Ordentliche Einbürgerung: Gebührentarif Einbürgerungen
Einbürgerungen Selbsteinschätzung
Ordentliche Einbürgerung: Selbsteinschätzung
Einbürgerung - erleichterte Einbürgerung (Staatssekretariat für Migration)
Hier finden Sie das Staatssekretariat für Migration – erleichterte Einbürgerung
Einbürgerung - Merkblatt ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung: Merkblatt

Geburt melden

Geburt melden (Zivilstandsamt Ausserschwyz )
Das Zivilstandsamt Ausserschwyz ist zuständig für den Bezirk Einsiedeln

Lebenslage

Lebenslagen Übersicht
Übersicht Sozialinstitutionen (Sozialverzeichnis): Arbeit/Bildung, Ausländer, Behinderte, Betagte, Ehe Partnerschaft, Familie, Familienhilfe / Haushilfe, Finanzberatung, Gesundheit / Krankheit, Kinder / Jugendliche, Kindes- und Erwachsenenschutz, Kranken- und Sterbebegleitung, Psychische Erkrankungen, Schulsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Schulberatung, Schwangerschaft / Sexualität, Soziale Beratungsstellen
Soziales und Gesundheit
Soziales und Gesundheit

Todesfall

Bestattungsinstitute
Hier finden Sie alle lokalen Notrufdienste.
Bestattungskosten - Merkblatt
Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehören ein trauriges Ereignis. Sofort gibt es Vieles zu organisieren, der Verstorbene ist zu bestatten. Bei einer Bestattung entstehen nicht unwesentliche Kosten. Nicht selten führt dies zur Frage, wer diese Kosten eigentlich tragen muss, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist.
Bestattung von Verstorbenen im Wohnsitz ausserhalb des Bezirkes Einsiedeln
Für Verstorbene, die den Wohnsitz am Todestag nicht im Bezirk Einsiedeln hatten und im Bezirk bestattet werden möchten, muss das Formular "Bestattung von Verstobenen im Wohnsitz ausserhalb des Bezirkes" ausgefüllt werden.
Erbbescheinigung - Bestellung
Bestellung einer Erbbescheinigung
Erbschaftsamt
Hier finden Sie das Erbschaftsamt. Es ist für alle Massnahmen zur Sicherung des Erbgangs zuständig.
Friedhöfe & Grünanlagen
Diesem Betriebszweig untersteht die Betreuung und Wartung der Friedhöfe und der Grünanlagen im Dorf und in den Vierteln.
Friedhöfe und das Bestattungswesen im Bezirk Einsiedeln - Reglement
Hier erhalten Sie Informationen des Reglements über die Friedhöfe und das Bestattungswesen.
Grabdenkmal - Gesuch
Gesuchsformular für die Bewilligung zur Aufstellung eines Grabdenkmals.
Grabfonds
Allgemeine Informationen zum Grab und zur Bepflanzung und Anmeldung/Einrichtung Grabfond.
Grabmale im Bezirk Einsiedeln - Ausführungsvorschriften
Auszug aus dem “Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen im Bezirk Einsiedeln“ vom 17. Oktober 1991.
Todesanzeigen
Hier finden Sie auf der Webseite des Einsiedeler Anzeiger die Todesanzeigen.
Todesfall - Merkblatt Vorgehensweise bei einem Todesfall (Erbschaftsamt)
Merkblatt Todesfall - Vorgehensweise bei einem Todesfall (Erbschaftsamt)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
3veb*rwh$alq&tub1ngj1@bp)eza'irf.kea&ine#sia7edb%elk%n.j9cha

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
0scm4huy'lvd&erm'wac0ltj$unp)g@t4bec8ziy+rkq&eir+nsl.ieh6deb%lne/.ch(hb
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.