Eine Anpassung der provisorischen Rechnung kann auf begründetes Gesuch des Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Gründe für eine Anpassung können sein: Arbeitslosigkeit, Einkommensveränderung nach oben und unten infolge Jobwechsel, Eintritt Rentenalter, Erwerbsaufnahme nach der Lehre, Geburt eines Kindes, Erwerbsaufgabe des Ehepartners, Hohe Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten