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Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung
Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet administrativ.
Es wird unterschieden zwischen erleichterter Einbürgerung von Ehepartnern und erleichterter Einbürgerung von Ausländern und Ausländerinnen der dritten Generation.
Weitere Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (siehe Link unten) erhältlich.

Ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen ausländische Personen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und einen Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt zehn Jahren nachweisen. Für die Frist von zehn Jahren wird die Zeit, während welcher die Person zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet. Für die Einbürgerung in eine schwyzerische Gemeinde muss die Person zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zusätzlich ununterbrochen fünf Jahre in der betreffenden Gemeinde Wohnsitz haben.
Neben diesen Wohnsitzerfordernissen sowie einem Nachweis über die Deutschkenntnisse müssen Bürgerrechtsbewerber u.a. über einen tadellosen Leumund verfügen und geordnete finanzielle Verhältnisse vorweisen. Bitte entnehmen Sie die Details zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren unserem Merkblatt.
 
Selbsteinschätzung
Mit einer Selbsteinschätzung (siehe Formular unten) können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.
 
Wenn die Selbsteinschätzung für Sie positiv ausfällt, können Sie die Antragsformulare beim Sekretariat der Einbürgerungskommission persönlich abholen. Dazu vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin mit dem Sekretariat der Einbürgerungskommission, Tel. 055 418 41 20 oder #eiv+nbh&uej*rgs7erl,unf%g@z-beh.zic#rkq(eir%nsg0ies)dez0lne2.cv0hi

Kontakt:
Hauptstrasse 78
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
2eid7nbw0uep0rgh2ero+unx#g@e8bef7zic#rkh'eie.nsj/ieg,def3lnz7.cx$hz

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Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 11:45      13:30 - 16:30
Dienstag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:30
Mittwoch 08:30 - 11:45 13:30 - 18:00
Donnerstag      08:30 - 11:45 13:30 - 16:30
Freitag 07:30 - 11:45  
 
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Schulverwaltung Einsiedeln
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