Frühling

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einsiedeln
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Zuzug

Zuzug Natürliche Personen

Meldung an das Steueramt erfolgt durch die Einwohnerkontrolle, keine separate Meldung ans Steueramt notwendig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember im Bezirk Einsiedeln haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres bei uns gewohnt haben. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr nicht mehr besteuern. Sie müssen im Zuzugsjahr keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärung erhalten Sie im Folgejahr automatisch zugestellt.

Zuzug Juristische Personen

Zuzüge werden aufgrund des Handelsregisterauszugs vorgenommen.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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