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Pastorationsverhältnisse im Bezirk Einsiedeln

Der Abt des Klosters hat seit eh und je die Einwohner des Klostergebietes - später des Bezirkes Einsiedeln - durch seine Konventualen seelsorglich betreuen lassen. Zur Zeit des Niedergangs haben Weltgeistliche, Leutpriester, im Auftrag des Klosters diese Aufgabe übernommen. Die Pfarrei Einsiedeln entstand demnach als Patronatspfarrei. Einsiedeln besitzt rechtlich nur eine Pfarrei. Die Pfarrvikariate der einzelnen Viertel unterstehen dem Pfarrer von Einsiedeln. Auch eine eigentliche Pfarrkirche kennt Einsiedeln nicht. 
Das Kloster stellt die Stiftskirche für pfarreiliche Gottesdienste und Anlässe zur Verfügung. Sie ist zugleich Pfarrkirche aufgrund alter, überlieferter Rechtsordnung. Bis etwa 1850 besassen zwar die Waldleute ein eigenes Gotteshaus. Sie hatten aus eigenen Mitteln eine Beinhauskirche erbauen lassen, in welcher die Totengedächtnisse und Seelgottesdienste gehalten wurden. Beim Bau der Beichtkirche ist die Kapelle unter Abt Augustin Reding (1670-1692) niedergelegt worden. Mitte des letzten Jahrhunderts hat man sie aufgegeben. Sie ist durch die Benediktskapelle auf dem Friedhof überflüssig geworden.
  
Die Pfarrvikariate datieren aus dem letzten Jahrhundert: Euthal 1844, Willerzell 1848, Gross 1878, Egg 1887 und Bennau seit 1942. Hatten früher alle Pfarrvikariate einen residierenden Seelsorger, ist dies heute nicht mehr der Fall. Die Viertel werden direkt vom Kloster aus betreut. Aufgrund der angespannten Personalsituation des Klosters, wollte der Abt für das Dorf und die Viertel keine eigenen Pfarrherren mehr stellen. Die angestrebte Strukturbereinigung geht nun aus von zwei Pfarrherren in Personalunion, denen ein weltlicher Administrator zur Seite steht.
  
1974 haben die katholischen Einsiedler eine öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchgemeinde egründet, in welcher die Kirchgenossenschaften der Viertel aufgingen. Die römisch-katholische Kirchgemeinde Einsiedeln besteht rechtskräftig seit dem 1. Januar 1975. Ihr gehören alle im Bezirk Einsiedeln wohnhaften Katholiken an. Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende und verwaltende Organ ist der Kirchenrat, der aus 15 Mitgliedern besteht.
  
Die Gläubigen evangelisch-reformierter Konfession genossen in Einsiedeln immer freundliche Toleranz. Anfänglich lag die Pastoration der reformierten Gläubigen beim Pfarramt Oberarth, dann beim Pfarramt Höfe. Gottesdienste hielten sie bis 1943 in einem Schulzimmer, dann durften sie in die neuerbaute Kirche an der Spitalstrasse einziehen.
  
Seit 1957 gibt es eine evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Einsiedeln mit eigenem Steuerrecht. Ihr gehören die im Bezirk Einsiedeln und den politischen Gemeinden Rothenthurm, Oberiberg, Unteriberg und Alpthal wohnhaften Glaubensgenossen an. Auch die evangelischreformierte Kirchgemeinde kennt die Kirchgemeindeversammlung als oberstes Organ. Vollziehendes und verwaltendes Organ ist der Kirchgemeinderat. Er besteht aus sechs Mitgliedern. Die Gemeinde wird seit den 1970-Jahren von einem hier ansässigen Pfarrer betreut. ©
Bezirksverwaltung Einsiedeln
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