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Steuererlass

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Erlass der Steuern einreichen.

Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz entscheidet endgültig über den Erlass. Bei offensichtlich unbegründeten Gesuchen können Verfahrenskosten erhoben werden.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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