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Mitteilungen aus dem Bezirksrat vom 14.07.2010

14.07.2010
Vernehmlassung zum Grundangebot des regionalen öffentlichen Verkehrs

Busverkehr:

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bezirksrat zum Grundangebot 2012 - 2015 Stellung genommen. Dabei erachtet der Bezirksrat das Grundangebot, bezogen auf den Bezirk Einsiedeln und das Bevölkerungswachstum in den letzten zehn Jahren, keinesfalls als eine Verbesserung des zurzeit laufenden Grundangebots, sondern als einen Rückschritt, da u.a. keine Steigerung der geführten Kurspaare erfolgt. Das derzeitige sowie das geplante Mengenangebot im Bezirk Einsiedeln ist im Vergleich zu den Regionen Innerschwyz und March/Höfe bescheiden, variiert doch das Angebot werktags je nach Linie zwischen 7 Kursparren (Einsiedeln - Willerzell - Egg) und 23 Kurspaaren (Einsiedeln - Oberiberg / Weglosen). Zum Beispiel nach Morschach mit lediglich rund 1'000 Einwohnern werden täglich 26 - 29 Kurspaare geführt, was einem Halbstundentakt entspricht.

Der Bezirksrat beantragt einen angemessene Ausbau des Mengenangebots (Kurspaare) und die Einführung des Stundentakts auf den Linien nach Bennau, Willerzell - Egg und Alpthal, insbesondere in den Abendstunden und vor allem aufgrund der Pendler, welche ausserhalb der Region arbeiten. Auch stellt sich die berechtigte Frage, ob der vor Jahren geführte Rufbus in den späten Abendstunden wieder eingeführt werden soll, da die Bevölkerungsstruktur teils geändert hat und die Promillegrenze für Fahrzeuglenker bekanntlich auf 0.5 für gesenkt wurde.

Streckenänderung in Trachslau: Das Begehren des Einwohnervereins Trachslau, die Linie Einsiedeln - Alpthal via die Kirche Trachslau und über die Eigenstrasse zu führen, wird befürwortet, vor allem aufgrund des neuen Siedlungsgebietes westlich der Kirche Trachslau. Vorbehalten bleibt allerdings das Einverständnis der Strasseneigentümerin (Flurgenossenschaft), verbunden mit gewissen baulichen Massnahmen an der Eigenstrasse.

Busverkehr nach Schwyz: Nach Aussagen seitens des Kantons soll der Bus zwischen Biberbrugg und Schwyz ab dem Jahr 2013 nur noch zwischen Rothenthurm und Schwyz verkehren, da der Voralpenexpress angeblich in Rothenthurm wieder einen Zwischenhalt einlegt. Mit dieser Änderung ist der Bezirk Einsiedeln absolut nicht einverstanden, da morgens und abends viele Pendler aus der Region Einsiedeln ab dem Bahnhof Biberbrugg den Bus benützen um rasch zum Arbeitsort in Schwyz und zurück nach Einsiedeln zu gelangen. Ebenso befindet sich seit 2010 auch das Passbüro in und Schwyz. Den Benützern des
öffentlichen Verkehrs zwischen Einsiedeln und Schwyz darf nicht zugemutet werden, dass sie nebst Biberbrugg zusätzlich in Rothenthurm umsteigen müssen. Im Rahmen der Planung des Ausbaus des Bahnhofs Biberbrugg war ja sogar die Rede von einem Busbahnhof in Biberbrugg. Längerfristig stellt sich sogar die Frage nach einer direkten Busverbindung zwischen Einsiedeln und Schwyz.

Bahnverkehr:

Eine markante Verschlechterung findet auf den Linien der SOB statt. Bei der S13 Einsiedeln-Wädenswil soll der aktuelle Halbstundentakt durch einen unattraktiven Hinketakt (25/35-Minunten-Takt) ersetzt werden. Auch die Anschlüsse in den Umsteigeknoten Biberbrugg und Wädenswil werden teils massiv schlechter. Bisher gab es ab Wädenswil, in Biberbrugg einen sofortigen Anschluss an und vom Voralpenexpress (VAE) in/aus Richtung Arth-Goldau. Dieser entfällt, da der VAE in Richtung Arth-Goldau vor der S13 verkehrt, in der Gegenrichtung nach der S13. Somit entsteht in Biberbrugg eine Anschluss-Wartezeit von
zirka 30 Minuten, was nicht akzeptabel ist! Ebenso muss sog. "Gipfeli-Express" unbedingt beibehalten werden. Zudem sind weitere direkte Verbindungen nach Zürich zu schaffen (Beispiel: Glarnersprinter), da das Grundangebot auf die Kundenbedürfnisse abzustimmen ist. Wie die Zürcher Verkehrsbetriebe versichern, wird ab Dezember 2013 die S40 im integralen
Halbstundentakt von Einsiedeln nach Rapperswil verkehren. Diese Verbesserung des Angebots wird befürwortet, da Rapperswil für die Einwohner aus der Region Einsiedeln als Arbeitsort immer bedeutender wird.

Kosten:

Die massiven Kostensprünge (Anteil Abgeltung Kanton) im Jahr 2012 von Fr. 32.7 Mio. (Basis Jahr 2010) auf geschätzte Fr. 41.8 Mio. (Erhöhung um 28%) und im Jahr 2014 auf geschätzte Fr. 58.6 Mio. (Erhöhung um 79%) gründen hauptsächlich im Kostenverteilschlüssels zwischen dem Bund und dem Kanton. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs beteiligen sich die Gemeinden zur Hälfte an den Betriebsfehlbeträgen. Dies wird massive Auswirkungen auf
die Gemeinden und Bezirke haben. Legt man für den Bezirk Einsiedeln den für das Jahr 2010 budgetierten Beitrag von Fr. 8.1 Mio. zugrunde, so wird dieser im Jahr 2012 rund Fr. 10.4 Mio. und im Jahr 2014 rund Fr. 14.5 Mio. betragen!

Vernehmlassung zur Totalrevision des Gastgewerbegesetzes:

Vermehrt konsumieren Jugendliche unregelmässig, jedoch in grossen Mengen alkoholische Getränke (Rausch- und Komatrinken). Mit mehreren erheblich erklärten parlamentarischen Vorstössen wurde deshalb eine Verstärkung des Jugendschutzes gefordert. Der Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrates sieht hierzu namentlich folgende Massnahmen vor:
Testkäufe, Jugendschutzkonzepte und Verbot der Abgabe beziehungsweise Weitergabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche.

Jugendschutz:

Zur Durchsetzung der bundesrechtlichen Altersgrenzen für den Verkauf von alkoholischen Getränken (Spirituosen: 18 Jahre; Wein und Bier: 16 Jahre) enthält der Vernehmlassungsentwurf eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Testkäufen. Bei fehlbarem Verkaufsverhalten drohen Bussen sowie der Entzug der Verkaufsbewilligung. Die vorgesehene Bewilligungspflicht
für den Handel mit alkoholischen Getränken bewirkt, dass künftig auch der Handel mit Wein und Bier bewilligungspflichtig ist und fehlbares Verkaufsverhalten sanktioniert werden kann.
Für Gastgewerbebetriebe oder Anlässe, die vorwiegend von Jugendlichen besucht werden, oder Anlässe, bei denen aufgrund einer grossen Zahl von Gästen oder ihrer Eigenart besondere Massnahmen zum Schutz der Jugendlichen notwendig sind, ist nach dem regierungsrätlichen Entwurf künftig ein Jugendschutzkonzept erforderlich (Zutrittsalter, Alterskontrolle, Instruktion des Personals, Getränkeangebot, Sicherheitsdienst etc.). Ein sogenannter „Sirupartikel“, wie ihn heute beinahe alle Kantone kennen, verlangt, dass in Gastgewerbebetrieben oder bei Anlässen mit Alkoholausschank mindestens drei verschiedene alkoholfreie Kaltgetränke, darunter mindestens ein ungesüsstes Mineralwasser, preisgünstiger angeboten werden als das billigste alkoholhaltige Getränk gleicher Menge.

Weitere Neuerungen:

Weitere Neuerungen betreffen namentlich die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an die Betriebsführung. Die gesuchstellende Person muss wie bisher Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten. Der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse kann durch eine entsprechende Ausbildung oder Berufspraxis erbracht werden, wobei der Regierungsrat
die Einzelheiten regelt. Nebst natürlichen Personen kann neu auch an juristische Personen eine Bewilligung erteilt werden.
Eine weitere neue Regelung betrifft die Erbringung von Sexdienstleistungen und bezweckt den Schutz der im Sexgewerbe beschäftigen Frauen. Werden vom Gastgewerbebetrieb oder mit dessen Duldung von Dritten Dienstleistungen des Sexgewerbes angeboten, muss die für den Betrieb verantwortliche Person dies der Bewilligungsbehörde melden.

Die bisherige Regelung der Öffnungszeiten inkl. Einzelverlängerungen bleibt unverändert, unter Vorbehalt der Verordnung über die öffentlichen Ruhetage. Neu ist vorgesehen, dass der Gemeinderat die Erteilung von Anlassbewilligungen und Einzelverlängerungen auf eines seiner Mitglieder (bisher der Gemeindepräsident/Bezirksammann), auf eine Kommission oder Verwaltungsstelle übertragen kann. Bezüglich der Freinächte wird die bisherige Bestimmung derart ergänzt, dass Freinächte auch lediglich für alle Betriebe eines Gemeindeteils (z.B. Dorfkern Einsiedeln) festgelegt werden können. Der Handlungsspielraum wird dadurch erweitert.

Der Bezirksrat befürwortet sowohl die vorgesehnen Massnahmen bezüglich des Jugendschutzes, als auch die weiteren Neuerungen, vor allem die strengeren Anforderungen betr. die Erteilung einer Betriebsbewilligung und das neu ausdrücklich vorgeschrieben wird, dass die für den Betrieb verantwortliche Person in de Regel im Betrieb resp. am Anlass anwesen sein muss. Mit all diesen Massnahmen kann insbesondere bei problematischen Betrieben die Qualität der Betriebsführung verbessert werden.

 

Verschiedenes:

Der Bezirksrat nimmt Kenntnis
  • vom Regierungsratsbeschluss betr. die Teilprojektgenehmigung des Strassenausbaus Gross- Steinbach;
  • vom Schreiben des Tiefbauamtes betr. Auszahlung der Pauschalbeiträge an die Verbindungsstrassen;
  • vom Schreiben des Ressorts Volkswirtschaft an das Umweltdepartement betr. Nutzungsplanung Schwantenau resp. Fussgängerverbindung Dreiwässern;
  • vom Schreiben des Viehzuchtverbands Einsiedeln betr. Verzicht auf die Herbstviehmärkte (Gallus- und Martinimarkt).

Baubewilligungen:
  1. Steinegger Baurealisation GmbH, Rappenmööslistrasse 2, Einsiedeln: Abbruch Ökonomiegebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Hafnerquartier 1, 8840 Einsiedeln;
  2. Kälin Conrad, Birchli 49, Einsiedeln: Teilabbruch und Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Mythenstrasse 19, 8840 Einsiedeln;
  3. Nauer Walter, Egglenweg 5, Schindellegi: Neubau von zwei Lagerhallen mit einer Dachwohnung, Industriestrasse 12, 8836 Bennau;
  4. Fibau Immobilien AG, Holzrüti 2, Einsiedeln: Mehrfamilienhaus mit Ausstellungsraum, Tiefgarage und Erdsondenwärmepumpenanlage, Schafmattstrasse 4, 8841 Gross;
  5. Albertini Giuseppe, Nügüetli 3, 8841 Gross: Anbau Carport, Vordach und Pergola;
  6. Kälin Fredy Entstaubungs-/Umwelttechnik, Staumauerstrasse 33, 8847 Egg: Anbau Schleppgauben, Kronenstrasse 17, Einsiedeln;
  7. Ochsner Marcel, Strick 1, 8836 Bennau: Neubau Unterstand (bereits ausgeführt);
  8. Zehnder-Kuriger Markus, Obere Moosstrasse 15, 8836 Bennau: Anbau Remise an Stall;
  9. Zehnder-Kuriger Markus, Obere Moosstrasse 15, 8836 Bennau: Vordacherweiterung;
  10. Iten Elmar und Mari, Eisenbahnstrasse 9, 8840 Einsiedeln: Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Neubau Carport, Sternenweg 14, Einsiedeln;
  11. AXA Versicherungen AG, Müller Fabian, Theaterstrasse 17, 8400 Winterthur: Neuanlage und Ersatz von Werbeelementen, Kronenstrasse 19, Einsiedeln;
  12. Kadema Immobilien Ag, Zürichstrasse 40, 8840 Einsiedeln: Dachsanierung mit zusätzlicher Dämmung, Zürichstrasse 38, Einsiedeln.
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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