In Strafsachen urteilt das Bezirksgericht gemäss § 32 JG, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Staatsanwälte, der Jugendanwälte und des kantonalen Straf- und Jugendgerichts, grundsätzlich über alle Verbrechen und Vergehen.
Der Einzelrichter entscheidet als Strafrichter Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln und Anklagen wegen Übertretungen.