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eBau

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Baureglemente

Baureglement Einsiedeln
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Kanalisationsreglement Einsiedeln
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interaktiven Baurecht Einsiedeln

Baugesuche
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Erschliessungsplan
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Gestaltungspläne
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Gewässerrauminventar
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Kernzonenplan
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Leitbilder Bauen
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Schutzverordnung
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Schutzzonenplan
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Verfahrensarten
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Zonenpläne
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Meldeformulare/Baufortschritte

Abbruchbeginn
Mit dem Abbruch darf erst begonnen werden, wenn Sie die schriftliche Bestätigung des Fachbereiches Bauen erhalten haben!
Baubeginn/Baufreigabe
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn Sie die schriftliche Bestätigung des Fachbereiches Bauen erhalten haben!
Bezug/Inbetriebnahme
QS-Verantwortliche/r Brandschutz
Diese Meldung ist vor Baubeginn (für Baufreigabe) auszufüllen.
Rohbaukontrolle
Schlussabnahme Liegenschaftsentwässerung
digitale Unterlagen an: abwasser@bezirkeinsiedeln.ch
Schlussmeldung
Schlussmeldung

Ausführungsbestätigungen

Beleuchtung - Ausführungsbestätigung
energetischen Massnahmen - Ausführungsbestätigung
Lärmschutz-Massnahmen - Ausführungsbestätigung

Brandschutz

Brandschutz Büro
Das Büro Brandschutz beurteilt und prüft die Baugesuche, formuliert die Brandschutzauflagen (Brandschutzvorschriften der VkF) und führt die Kontrollen durch.
Brandschutznachweis
Damit nicht in jedem Kanton mit anderen Vorgaben und Vorlagen gearbeitet werden muss, stellen die Innerschweizer Kantone auf dieser Homepage verschiedene typisierte Brandschutznachweise als Vorlagen zur Verfügung. Diese Dokumente beschränken sich bewusst auf das Wesentliche.
Feuerpolizei, Brandschutz (Kt. Schwyz)
Eine der wichtigsten Anforderungen an Bauten ist diejenige der Sicherheit. Bauten und Anlagen dürfen weder bei ihrer Erstellung noch durch ihren Bestand Personen, Sachen oder die Umwelt gefährden.
Gesuch für die Erstellung / Änderung von Feuerungsanlagen
Die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen bedarf gemäss § 11, Abs. 1b des Feuerschutzgesetzes (SRSZ 530.110) einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde. Dies betrifft die Erstellung und Änderung von Heizungsanlagen, Feuerungsanlagen, Cheminées und Abgasanlagen. Das Gesuch ist 1-fach dem zuständigen Brandschutzexperten des Bezirk Einsiedelns einzureichen.
Übereinstimmungserklärung Brandschutz (Inbetriebnahme)
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“ Ziffer 4.1.3 lit. e bescheinigt die/der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der zuständigen Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr/ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.
Übereinstimmungserklärung Brandschutz (Mängelbehebung)
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“ Ziffer 4.1.3 lit. e bescheinigt die/der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der zuständigen Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr/ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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