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Die nächsten Ferien

Sonmerferien 2012
Mo. 09. Juli 2012 -
So. 12. August 2012

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Aktuelles

Mi. 16. Mai 2012
ganzer Tag Schule

Fr. 18. Mai 2012
Schulentwicklungstag
ganzer Tag schulfrei
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Anmeldebedingungen der Musikschule Einsiedeln


Die schriftliche Anmeldung ist definitiv und diese Anmeldebedingungen verpflichtend. Die Anmeldung gilt bis zur termingerechten Kündigung auf das Ende des laufenden Semesters.

Die Kündigung auf Ende des laufenden Semesters hat jeweils bis Ende November beziehungsweise bis Ende Mai zu erfolgen. Ein Gesuch zur Umteilung auf Beginn des nächsten Semesters hat ebenfalls bis Ende November beziehungsweise bis Ende Mai zu erfolgen.

Lehrlinge und Studenten/Studentinnen mit Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln werden bis zum 20. Altersjahr den Schülern der Volksschule gleichgestellt.

Jeder Schüler / jede Schülerin hat Anrecht auf mindestens 16 Lektionen pro Semester. Folgende Familien-Rabatte ergeben sich auf den gesamten Rechnungsbetrag (die EnsembleKurse sind von den Rabatten ausgenommen):
2 Musikschul-Kurse                              -10 %
3 Musikschul-Kurse                              -20 %
4 Musikschul-Kurse und mehr                -30 %

Für eine Schulgeldermässigung kann analog zum Meldetermin bis 31. Mai und 30. November jeweils für das folgende Semester ein schriftliches Gesuch gestellt werden. Der Entscheid liegt in der Kompetenz des Schulrates Ressort Musikschule.

Jedem Schüler / jeder Schülerin wird empfohlen, bei entsprechendem Ausbildungsstand zusätzlich das Ensemble-Angebot zu benutzen.

Bei vorzeitigem Austritt aus der Musikschule sowie bei Abwesenheit vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes.

Kurs-Annullationen bis zehn Tage vor Semesterbeginn werden mit dem halben Semester-beitrag verrechnet, bei weniger als zehn Tagen wird der ganze Rechnungsbetrag fällig.

Das Schulgeld wird semesterweise jeweils im März und im September in Rechnung gestellt.

Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, die vom Schüler / von der Schülerin abgesagten Lektionen nachzuholen.

Ein/e Schüler/in kann in den folgenden Fällen auf Antrag des Musiklehrers und nach Rücksprache mit den Eltern durch den Musikschulleiter aus der Musikschule ausgeschlossen werden:
-nach der dritten unentschuldigten Absenz
-bei schlechtem Betragen
-bei mangelndem Fleiss

Absenzen müssen frühzeitig der Lehrperson gemeldet werden. Bei längerer Krankheit oder sonstigen schwerwiegenden Fällen kann sich die Familie an die Schulleitung wenden. Unter Berücksichtung eines Arztzeugnisses können Lektionen zurück vergütet werden.

Für Musikschüler, deren Eltern nicht im Bezirk Einsiedeln steuerpflichtig sind, wird ein Zuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Es gilt der Faktor x 2 bei allen Semestertarifen.