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Erbschaftsamt

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Die Vormundschaftsbehörde wurde aufgehoben. Sie wurde ersetzt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die von der Vormundschaftsbehörde im Erbrecht bis anhin wahrgenommenen Aufgaben fallen inskünftig zum Teil in die Zuständigkeit des neuen Erbschaftsamtes und des Einwohneramtes (Teile der Verwaltung) und zum Teil in diejenige des Bezirksgerichts. Es gelten Zuständigkeiten:

Alle Massnahmen zur Sicherung des Erbgangs (Art. 490, 546, 548, 551-556 ZGB), insbesondere Anordnung von:

  • Siegelung
  • Inventar für die direkte Bundessteuer (früher Wehrsteuerinventar genannt)
  • Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB)

Der Einzelrichter des Bezirkes Einsiedeln (Eisenbahnstrasse 20a, Postfach 38, 8840 Einsiedeln; Tel. 055 418 74 34)
ist u.a. für nachfolgende Erbschaftssachen zuständig:

  • Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen
  • Ausstellen der Erbbescheinigungen und Willensvollstreckerzeugnisse
  • Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen
Kontakt:
Eisenbahnstrasse 20a
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 25
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Standort in GoogleMaps
Öffnungszeiten:
Montag 08.30 - 11.30  
Dienstag 08.30 - 11.30  
Mittwoch 08.30 - 11.30  
Donnerstag      08.30 - 11.30  
Freitag 08.30 - 11.30  
oder nach Vereinbarung
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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