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Festlegung Gewässerräume Sihlsee

öffentliche Auflage

20.04.02023

In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Zonenplan Festlegung Gewässerraum Sihlsee.
Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Unterlagen sind hier einsehbar.
     
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. April bis und mit 22. Mai 2023.

​Informations- und Mitwirkungsverfahren - Abschlussbericht

17.11.2022

Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren fand vom 8. Juli 2022 bis 22. August 2022 statt. Während dieser Frist konnten beim Bezirksrat Einwendungen und Vorschläge betreffend Festlegung der Gewässerräume am Sihlsee gemacht werden. Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurde in einem «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Dieser Bericht liegt vom 18. November 2022 bis zum 18. Januar 2023 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht beim Bezirk Einsiedeln (Rathaus, 3. Stock) auf. Zudem kann der Bericht im Internet auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Entscheide des Bezirksrats vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich.

Gewässerraum Sihlsee

08.07.2022

Gemäss aktueller Rechtslage gilt für den Gewässerabstand beim Sihlsee ein Abstand von 20 m. In Zukunft soll dieser grundsätzlich bei 15 m zu liegen kommen. Dazu wird nach Bundesvorgaben ein fixer Gewässerraum ausgeschieden.

(Amtl.) Der Sihlsee ist ein prägendes Landschaftselement von Einsiedeln. Er wurde zwar künstlich angelegt, hat aber gegenüber klassischen Alpenstaudämmen neben der Stromerzeugung noch viele weitere Funktionen. Seine Ufer dienen als Wohnort. Zudem ist er ein wichtiges Naherholungsgebiet, dient verschiedenen Wassersportarten und nimmt eine wichtige ökologische Funktion ein. Aufgrund dieser ökologischen Bedeutung besteht ein überwiegendes Interesse, dass am Sihlsee ein Gewässerraum ausgeschieden wird.

Zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung müssen gemäss Gewässerschutzgesetz die Gewässerräume festgelegt werden. Die Gewässerräume müssen in einem grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrument, wie dem Zonenplan, dargestellt werden. Die Breite des Gewässerraums muss gemessen ab der Uferlinie mindestens 15 m betragen. Wo möglich soll rund um den Sihlsee dieses Mindestmass angewandt werden. Lediglich bei überwiegenden Interessen wie dem Natur- und Landschaftsschutz, namentlich in den bereits ausgeschiedenen Schutzzonen wird der Gewässerraum erhöht. 

Informations- und Mitwirkungsverfahren
Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche direkt vom Gewässerraum betroffen sind, fand am 5. Juli 2022 im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben eine Informationsveranstaltung statt. Den knapp hundert Anwesenden wurde erklärt wie, weshalb und warum ein Gewässerraum auszuscheiden ist. Im Anschluss konnten die Pläne mit den neuen Gewässerraumzonen begutachtet werden und es standen Vertreter des Bezirks und des beauftragten Planungsbüros für Fragen zur Verfügung. 

Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Planunterlagen werden vom Bezirksrat geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt oder es werden anderweitige Lösungen gesucht. Zur Mitwirkung sind nicht nur die Direktbetroffenen sondern alle Personen zugelassen. 

Die Planunterlagen für die öffentliche Mitwirkung finden Sie unten, oder liegen vom 8. Juli 2022 bis zum 22. August 2022 im Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, 3. Stock, auf.
 

Informations- und Mitwirkungsverfahren Zonenplan

08.07.2022

Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der
Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen
entgegen. Es kann deshalb vom 8. Juli bis 22. August 2022 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung
Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden:
  • Zonenplan, Festlegung Gewässerräume Sihlsee.
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 22. August 2022 an den Bezirksrat Einsiedeln zu
richten.

Während der Auflagefrist können nach telefonischer Voranmeldung unter 055 418 41 88 Sprechstunden angeboten werden.

Präsentation ​Informationsveranstaltung Grundeigentümer vom 5. Juli 2022

07.07.2022

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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