20.04.02023
In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:17.11.2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren fand vom 8. Juli 2022 bis 22. August 2022 statt. Während dieser Frist konnten beim Bezirksrat Einwendungen und Vorschläge betreffend Festlegung der Gewässerräume am Sihlsee gemacht werden. Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurde in einem «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Dieser Bericht liegt vom 18. November 2022 bis zum 18. Januar 2023 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht beim Bezirk Einsiedeln (Rathaus, 3. Stock) auf. Zudem kann der Bericht im Internet auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Entscheide des Bezirksrats vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich.08.07.2022
Gemäss aktueller Rechtslage gilt für den Gewässerabstand beim Sihlsee ein Abstand von 20 m. In Zukunft soll dieser grundsätzlich bei 15 m zu liegen kommen. Dazu wird nach Bundesvorgaben ein fixer Gewässerraum ausgeschieden.08.07.2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der07.07.2022