Die kantonale Verfassung sieht vor, dass die politischen Gemeinden und die römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Kirchgemeinden getrennt sind. Diese können sich über eine oder mehrere politische Gemeinden oder über Teile davon erstrecken. Im Bezirk Einsiedeln besteht je eine römisch-katholische und eine evangelisch-reformierte Kirchgemeinde.