Das Bezirksgericht besteht aus dem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern sowie sieben Ersatzrichtern. Es wird vom Volk auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Vizepräsident und Gerichtsschreiber werden vom Bezirksgericht gewählt. Die Mitglieder des Bezirksgerichts sind nebenamtlich tätig. Der Gerichtspräsident und der Gerichtsschreiber sind Juristen, die übrigen Mitglieder Laienrichter.
In den vom Gesetz bezeichneten Fällen amtet der Bezirksgerichtspräsident als Einzelrichter.
Das Bezirksgericht entscheidet als Zivilgericht, sofern nicht ein anderes Gericht zuständig ist, erstinstanzlich alle Streitigkeiten, deren Streitwert Fr. 6000. – übersteigt oder nach der Natur der Sache nicht geschätzt werden kann.