Der Bezirksrat arbeitet nach dem Ressort-System und setzt sich zusammen aus dem Bezirksammann, dem Statthalter, dem Säckelmeister und neun Mitgliedern (ab 2002 sechs Mitglieder). Bezirksammann, Statthalter und Säckelmeister werden auf zwei Jahre gewählt. Die Amtsdauer der übrigen Ratsmitglieder beträgt vier Jahre. Sie alle üben ihre Funktion nebenamtlich aus. Der Bezirksrat ist das vollziehende und verwaltende Organ des Bezirkes. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch kantonales Recht einem anderen Bezirksorgan zugewiesen sind.