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Im Dienste Der Wallfahrer

Mit dem Aufkommen der Wallfahrt im 11. / 12. Jahrhundert wurde es notwendig, dass die Waldleute den Pilgern Herbergen offen hielten und für Speis und Trank besorgt waren. Das Recht zum Wirten erteilte der Abt. Nur wem das Tavernenrecht zuerkannt war, durfte ein Schild aushängen und Wallfahrer beherbergen. Anderen war es erlaubt, Wein mit einem Stücklein Brot zu verkaufen. 
 
Auf dem ausgeschenkten Wein wurde das sogenannte Umgeld (Ohmgeld) erhoben. Der Wein musste amtlich geprüft und geschätzt werden, und der Wirt durfte erst den «Zapfen ziehen», wenn der Amtmann die Erlaubnis dazu gab. Fast jedes Haus am Klosterplatz und an der Hauptstrasse war ursprünglich eine Herberge. Sie tragen heute noch seltsame Wirtshausnamen, dass man meinen könnte, sie seien alle der Heiligen-Litanei entnommen worden: St. Katharina, St. Johann, St. Josef, St. Benedikt, St. Peter, St. Meinrad, St. Georg, Weisskreuz, Grosskreuz. Das älteste dem Namen nach bekannte Gasthaus ist der Pfauen, 1469 erwähnt. Im letzten Jahrhundert sind viele Gaststätten eingegangen. Die Häuser haben aber immer noch nach Bauweise und Gestalt den Charakter einstiger Herbergen. ©
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