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Von den Genossamen im Bezirk Einsiedeln

Den vorausgehenden Darlegungen ist zu entnehmen, dass das Kloster Einsiedeln von Kaisern und Fürsten das Gebiet des Hochtals der Sihl und Alp geschenkt erhielt. Die Mönche rodeten zusammen mit ihren Gefolgsleuten den Wald und machten das Tal urbar, so dass es genutzt werden konnte. Das Kloster gab nicht nur Lehensgüter an seine Untertanen ab, sondern es stellte ihnen gewisse Gebiete zum gemeinsamen Nutzen zur Verfügung. Wald, Weide und Alpen wurden so zu gemeinsamer Allmeinde. Weil nicht freie Bauern Eigentümer der Allmeindgüter waren, sondern diese vom Kloster zur freien Benutzung zur Verfügung gestellt wurden, muss man hier von einer «Hofgenossenschaft» und nicht von einer Marktgenossenschaft wie in Schwyz sprechen. Die Einsiedler Allmeinde entstand also nicht aus eigenem, sondern aus fremdem Recht. Somit kommt dem Kloster die Begründung der Allmeinde – und später der Genossame – zu.
  
An den gemeinsamen Gütern (Allmeinden) hatte das Gotteshaus Anteil. Als 1386 die Schwyzer nach Einsiedeln gezogen waren und das Gebiet unter ihre Hoheit nahmen, hatten auch sie neben dem Kloster und den Waldleuten Rechte an den Allmeinden. Es bildete sich der Begriff der «dreizerteilten Güter», eine Bezeichnung, der man erstmals 1399 begegnet. Unter Abt Joachim Eichhorn (1544 – 1569) wurde ein Vertrag bezüglich der Nutzung der Allmeinden ausgehandelt. Darin ist festgelegt, dass das Hauptgut an den gemeinsamen Allmeinden ungeschmälert erhalten werden müsse; die Zinsen aber sollten zu deren Nutzen verwendet werden. Der Ertrag der «dreizerteilten Güter» hatte für den allgemeinen Gemeindehaushalt zu dienen. So blieb es bis zur Französischen Revolution. Die Munizipalität benützte die Allmeinderträge ebenfalls für den Gemeindehaushalt. An der Landsgemeinde vom 22. Januar 1837 wurden die Güter der ehemaligen Drei Teile, die zeitweilig wieder dem Kloster beziehungsweise der «Genossenschaft Einsiedeln» gehörten, vom Besitztum des Bezirkes ausgeschieden. Es bildete sich erneut «die Genossame Einsiedeln».
  
Mit dem Übergang von Eigentum und Nutzniessung an die Genossame wurde der ursprüngliche Zustand der «gemeinsamen Allmeinden» wieder rechtens hergestellt.
  
Um eine rationellere Bewirtschaftung der grossen Güter bewerkstelligen zu können, teilten die Genossen 1849 ihr Vermögen unter die Dorf- und Viertelsbewohner auf und schufen damit die sieben selbständigen, voneinander in allen Beziehungen unabhängigen Allmeindkorporationen Dorf-Binzen, Bennau, Egg, Willerzell, Euthal, Gross und Trachslau. Einige Grundstücke, so der Duliwald, und besondere Rechte am Hauptplatz, am Rathaus und Kernenhaus sowie am Brüel, blieben bis heute in gemeinsamer Verwaltung bis in die Neuzeit.
  
Die einzelnen Genossamen wählen ihren Genossenrat. Wichtige Beschlüsse werden an der Genossengemeinde gefasst, wo auch die Rechnungsabnahme und die Budgetberatung erfolgen. Genossenbürger wird man in Einsiedeln nur durch durch Abstammung. Die Genossamen tragen wesentlich bei für das Gemeinwohl aller Einwohner des Bezirkes, indem sie grosse Lasten für den Strassenbau, für Bachwuhren und für die Verbesserungen der Alpen und Weiden auf sich nehmen. Sie sind weiter ein tragendes Element der Selbstbestimmung und des Verwurzeltseins in Heimat und Gemeinschaft.
  
Jedes Viertel verfügt über eine Kirche und Schule. In neuer Zeit wurden verschiedene Schulhäuser renoviert oder neu erstellt und mit Räumlichkeiten ausgestattet, die den Viertelsbewohnern ein eigenständiges Lebensgefühl in einer überschaubaren Umgebung garantiert. ©
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