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Schlichtungsverfahren

In Zivilsachen geht dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus. Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht ist die Schlichtungsbehörde im Mietwesen des Bezirks Einsiedeln, Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, zuständig. Für die übrigen Streitigkeiten ist der Vermittler des Bezirks Einsiedeln, Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, zuständig.
 

Der Schlichtungsversuch entfällt:

a) im summarischen Verfahren;
b) bei Klagen über den Personenstand;
c) im Scheidungsverfahren;
d) im Verfahren zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;
e) bei folgenden Klagen aus dem SchKG:
1. Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG)
2. Feststellungsklage (Art. 85a SchKG)
3. Widerspruchsklage (Art. 109-109 SchKG)
4. Anschlussklage (Art. 111 SchKG)
5. Aussonderungs- und Admassierungsklage (Art. 242 SchKG)
6. Kollokationsklage (Art. 148 und 250 SchKG)
7. Klage auf Feststellung neuen Vermögens (Art. 265a SchKG)
8. Klage auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen (Art. 284 SchKG);
f) bei Streitigkeiten, für die nach den Artikeln 5 und 6 ZPO eine einzige kantonale Instanz zuständig ist;
g) bei der Hauptintervention, der Widerklage und der Streitverkündungsklage;
h) wenn das Gericht Frist für eine Klage gesetzt hat.

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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